Konsum & Mode #05
»Denen aber, die etwa 200 bis 400 Mark Brautschatz mitbekommen, wie die geringen Kaufleute, Seidenkrämer, vornehmen Schiffer, weiterhin Wollweber, Bäcker, Schmiede und Schuhmacher, auch Goldschmiede und Barbiere, sollen zwei Hoiken von rotem oder grünen englischen Gewand zustehen. […].«
Seit dem 14. Jahrhundert regulieren viele Stadträte die Ausgaben von Haushalten für Kleidung und Schmuck nach Einkommensgruppen, auch hier in der Wismarer Hochzeitsordnung werden entsprechende Vorgaben gemacht. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe.
Warum erachten Stadtregierungen solche Ordnungen für notwendig?
Einerseits soll Verschwendung verhindert werden – unnötiger Konsum kann schlimmstenfalls existenzgefährdend sein. Andererseits hat Kleidung bis dahin die wichtige Aufgabe, über den gesellschaftlichen Stand einer Person Auskunft zu geben. Die Vorgaben können allerdings kaum durchgesetzt werden.
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